1. aufgabe: 1)der kaufvertrag ist enstanden nachdem obermooser angenommen hat per handschlag. verbindlich ist das der weinhändler 50 flaschen liefert und der gastwirt 6,30 die flasche zahlt.
2)laut vertrag muss 6,30 gezahlt werden, also darf der weinhändler eigentlich nicht verweigern.
3) nein, denn zeitungsanzeigen gelten nicht als vertrag, sondern als angebot und kann somit jederzeit geändert werden.

2. aufgabe:mit 17 ist man beschränkt geschäftsfähig, d.h. die eltern müssen zustimmen, außer der gegenstand ist mittels taschengeld oder 3 monate sparen von taschengeld bezahlbar. das ist es aba in diesem fall nicht.
des weiteren würde ich sagen muss dieser skonto nicht gewährt werden, da es ja nicht vertraglich geregelt wurde.

3. das bedeutet das er es wieder wegnehmen kann.

4. kauf auf probe§§454,455: der käufer kann den gegenstand innerhalb einer frist zurück geben
vorkauf: Das Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten die Befugnis, einen Gegenstand von einem anderem käuflich zu erwerben, sobald dieser den Gegenstand an einen Dritten verkauft

ich denke das das so einigermaßen passen müsste