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Hey Leute
muss im Fach SBW Hausaufgaben machen, die ich größtenteils nicht blicke
Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen
A1
Xavier Lindner, Inhaber einer Weingroßhandlung in Würzburg, befindet sich auf einer Geschäftsreise in Oberbayern. Abends holt Lindner aus seinem Wagen 2 Flaschen Wein. Er lädt den Gastwirt Obermooser zu einer Weinprobe ein. Der Wirt ist begeistert. Er führte ihn bisher nicht. Darauf bietet Lindner dem Wirt 50 Flaschen dieses Weines zu einem Vorzugspreis von 6,30 € je Flasche an. Obermooser bestellt 50 Flaschen zur Lieferung in 4 Wochen. Sie beschließen das Geschäft durch Handschlag. In der Zwischenzeit zerstört ein Frost fast den gesamten Blütenansatz der Reben dieser Lage. Lindner teilt dem Wirt mit, dass er den künftig knapper werdeden Wein mit 6,80€ ja Flasche in Rechnung stellen müsse.
dazu die Fragen:
1. Wie und wann ist eventuell ein Kaufvertrag zustande gekommen, und welches waren die verbindlichen Willenserklärungen?
2. Kann Lindner die Lieferung verweigern, wenn Obermooser nicht bereit ist, 6,80 € zu bezahlen?
3. Obermooser droht schriftlich mit Klage. Wäre der Brief Obermoosers berechtigt, wenn Obermooser den Wein bei Lindner aufgrund eines Zeitungsangebots bestellt hätte?
DAnn die 2. Aufgabe
Sohn Kurt (17) des Metzgermeisters Schäfer ist in das Wirtschaftsgymnasium eingetreten. Sein MAthematiklehrer hat in der ersten Stunde auf Fragen von Schülern mitgeteilt, dass die Benutzung eines Taschenrechners erlaubt ist. Er hat dafür insbesonderere den Rechner Merkura SLC-8261 empfohlen, den er für preiswert (186,-) hält. Kurt bestellt den Taschenrechner bei Straubmüller. Dieser verspricht ihm 2% Skonto auf den Listenpreis zu gewähren.
1. Kann Straubmüller die Abnahme und Bezahlung des Taschenrechners verlangen, wenn der Metzgermeister Schäfer die Bestellung seines Sohnes nicht genehmigt?
2. Ist Straubmüller an das Versprechen gebunden, 2% Skonto zu gewähren?
So noch 2
3. Glaser Schier verglast ein Fenster, wobei er das Fenster "unter Eigentumsvorbehalt" liefert. Rechtslage? WAs bedeutet "Eigentumsvorbehalt"?
und zu guter letzt:
4. Nennen Sie 2 Sonderformen des KAufvertrags mit Erläuterung deren Besonderheit.
also ich hoffe dass ihr mir wenigstens die ein oder andere Frage beantworten könnt. Danke schon mal im voraus
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