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Das mag sein aber in dem Fall geht es momentan wohl darum, ob es als Vergehen oder als Straftat bewertet werden soll und es geht zur Zeit in Richtung Vergehen. Ich selbst bin kein RA und habe davon keine Ahnung. Ich gebe nur das wieder, was ich darüber so lese und höre!
EDIT: Was ich allerdings nicht verstehe?! Er hat ja die Datei oder zumindest Teile davon, an drei Frauen weitergeschickt. Wie wird das denn bewertet? Er muss doch gewusst haben, was er da verschickt?!
Geändert von GAD777 (07.09.2020 um 15:49 Uhr)
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