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Gestern hab ich irgendwo gelesen, dass das Ganze als Vergehen und nicht als Straftat geführt wird und er somit wahrscheinlich mit einer Geldstrafe davonkommt?!
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Star League - Inter Mailand
TW Handanovic 88 - RIV Skriniar 86 - IV de Vrij 85 - LIV Godin 87 - ZDM Brozovic 83 - RZM Nainggolan 84 - LZM Eriksen 87 - RM Cuadrado 83 - LM Kostic 83 -RS Lukaku 86 - LS Icardi 86
Bank: Radu - Bastoni - Lazaro - Tonali - Barella - Sensi - Martinez
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es ist ja auch strafbar, siehe hier:
https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
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Heute habe ich folgendes dazu gelesen. Zitat von einem Rechtsanwalt: "Die Datenmenge, welche auf dem Smartphone gefunden wurde, ist relativ klein. Außerdem muss die Staatsanwaltschaft nachweisen können, ob tatsächlich kinder- und jugendpornographische Inhalte runtergeladen wurden oder andere Inhalte, über diese man dann zum Beispiel über einen Link zu besagtem Material weitergeleitet wird. Und das nachzuweisen, ist nicht so einfach!"
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der Besitz ist schon strafbar, ja sogar der Versuch, in so einen Besitz zu gelangen, zumindest bei normalen Bürgern ist das so...
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