Zitat Zitat von Brokkoli Beitrag anzeigen
Kurzer Einwand: Tiere sind nach Paragraph 90a BGB nur als Sachen zu behandeln, sollte keine entsprechende Einschränkung in den zuständigen Tierschutzgesetzen vorliegen. Und das hat auch durchaus sinnvolle Gründe

"Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist." (90a BGB)
Natürlich sind Tiere keine Sachen aber viele Menschen sehe das leider so... auch kommen Tierquäler oftmals mit lächerlichen Geldstrafen davon... deshalb wäre dafür, das Tierschutzgesetz extrem zu verschärfen und solche Leute, die den Tieren Leid zufügen, viel härter zu bestrafen... was ICH mit solchen Leute machen würde (oder Kinderschändern), schreibe ich jetzt lieber nicht, denn ich möchte dein Weltbild nicht zerstören!