1. es wurde Revision eingelegt
2. die Revision hat rein gar nichts mit der Forderung der Staatsanwaltschaft zu tun, denn es wird einzig und allein um die Selbstanzeige gehen
3. das Urteil ist somit nicht rechtskräftig, was auch den Titel des Themas etwas zweifelhaft macht
4. ist es fraglich, ob ein eigenständiger Thread, zu diesem Thema, im allgemeinen Interesse liegen könnte

Meiner Meinung nach reicht der News-Thread vollkommen aus, den Steve ja nun auch hier verlinkt hat.