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Ihr habt euch ja auch alle den einfachstesten rausgesucht,aber habt ihr auch schonmal die anderen angeschaut?????Das sind ja nicht immer die gleichen Fragen,sondern es werden ja immer aus ganz vielen welche rausgesucht.Also probiert mal die anderen aus dann sagt ihr nicht mehr das es so einfach ist!![]()
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Sehe ich ebenso. Wenn ein Kind Kriminell aufwächst bzw in einem Kriminellenumfeld ist es klar das die Möglichkeit größer ist das, dass Kind ebenfalls Kriminell wird.
Wenn das Kind aber gut erzogen wird und man sich um das Kind kümmert und das Kind ebenso bisschen Selbstbewusstsein von zu Hause mitbekommt dann wird sowas auch nicht passieren.
Mit der Musik teile ich 0 deine Meinung. Leute die, die Musik mit schuld dran machen sind zu Faul nach den eigentlichen Fehlern zusuchen!
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Wobei nun wieder der Begriff „gewerblichen Ausmaß“zu Streitigkeiten führen dürfte!Erste Rechtsprechung nach neuem Urheberrecht
6. September 2008, 13:41
Anfang dieser Woche trat das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ in Kraft, mittlerweile gab es eine erste richterliche Entscheidung, die vor allem der Begriffsklärung dient. Dabei wurde festgestellt, welcher Umfang an illegal heruntergeladenen Medien einem gewerblichen Ausmaß entspricht.
In der Gesetzesreform wurde unter anderem festgelegt, dass Rechteinhaber die Herausgabe von Kundendaten durch den Provider verlangen können, wenn sie eine Urheberrechtsverletzung im „gewerblichen Ausmaß“ feststellen. Dies kann ohne dem Umweg über ein Strafverfahren geschehen. Was hierbei jedoch als gewerbliches Ausmaß aufgefasst werden solle, wurde bis dato juristisch nicht konkret festgehalten, weshalb das Gesetz stark umstritten ist.
Wie DigiProtect, eine „Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH“ in einer Pressemitteilung mitteilt, habe man vor den Landgerichten Düsseldorf und Köln nun einstweilige Anordnungen durchgesetzt, die die Deutsche Telekom AG zur Auskunft verpflichten. Der Provider hatte sich mit Berufung auf den Datenschutz bisher dagegen gewehrt, Auskunft über Adressdaten zu erteilen.
Der Anspruch, den DigiProtect nun geltend machen kann, gründet sich auf die neue Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß. Hierbei könne sowohl der Umfang als auch die Schwere der Urheberrechtsverletzung zu der Einschätzung führen, dass ein Verstoß in nicht-privaten Ausmaß vorliege. In den benannten Verfahren urteilten die Richter unerwartet heftig und bezeichneten bereits das Angebot eines einzelnen Albums oder eines Films als einen solchen Umfang, der nach dem neuen § 101 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dem gewerblichen Ausmaß entspricht.
Zwar spricht auch der Gesetzestext davon, dass der Umfang, in dem gegen das Urheberrecht verstoßen wurde, nicht nur quantitativ sondern auch qualitativ bewertet werden müsse, damit beispielsweise ein Kinofilm, ein Musikalbum oder ein Hörbuch allerdings als Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß aufgefasst werden soll, müsse die „besonders umfangreiche Datei“ laut Gesetzestext (PDF) „vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht“ werden.
Die gerichtliche Entscheidung sieht DigiProtect als Erfolg, der die GmbH nun zu weiteren rechtlichen Schritten gegen „all die anderen Internetprovider“ motiviert, „die sich jahrelang aus Datenschutzgründen geweigert haben, hinter IP-Adressen stehende Straftäter zu nennen.“
Autor: Jirko Alex
Quelle: Heise
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Lebensmitteldiscounter Lidl will Bußgeld zahlen
Der Lebensmittelkonzern Lidl will die von Datenschutzbehörden wegen der Bespitzelung von Mitarbeitern geforderten Bußgelder zahlen. «Lidl hat den zuständigen Behörden bereits signalisiert, dass das Unternehmen die in diesem Zusammenhang festgesetzten Bußgelder mit großer Wahrscheinlichkeit ohne Widerspruch akzeptieren wird», teilte das Unternehmen am Samstag in Neckarsulm mit. Gleichzeitig betonte Lidl, seine Mitarbeiter nicht flächendeckend und systematisch überwacht zu haben. Das bestätige der vorläufige Bericht der Datenschutzbehörde Baden-Württemberg.
Die Datenschützer hätten in allen 35 Regionalgesellschaften das Fehlen eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten bemängelt, zitierte das Unternehmen aus dem Bericht. In insgesamt 15 der 35 Regionalgesellschaften hätten die zuständigen Behörden die unzulässige Protokollierung von personenbezogenen Daten durch Detektive beanstandet. «Betroffen war hiervon nur ein geringer Teil der insgesamt über 3000 Lidl-Filialen in Deutschland», sagte der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragen Joachim Jacob nach Lidl- Angaben. Jacob berate das Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung eines neuen, ganzheitlichen Datenschutzkonzepts. Zudem seien mittlerweile in allen Regionalgesellschaften Datenschutzbeauftragte bestellt.
Niedersachsens oberster Datenschützer fordert von Lidl noch in diesem Monat rund 700 000 Euro Bußgeld wegen der Bespitzelung von Mitarbeitern. Es handele sich allein in Niedersachsen um 60 bis 70 Bußgeldverfahren über je 10 000 Euro, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Hannover am Samstag und bestätigte einen Bericht des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel». Danach werden auch die Datenschutzbeauftragten anderer Bundesländer noch im September Bußgelder von Lidl verlangen. Insgesamt geht es dem «Spiegel» zufolge um einen einstelligen Millionenbetrag.
Die Strafgelder würden wegen rechtswidriger Überwachung von Mitarbeitern durch Detektive und weiterer Verstöße gegen Datenschutzvorschriften erhoben, heißt es laut «Spiegel» in Kreisen hochrangiger Datenschützer. Betroffen seien Lidl- Vertriebsgesellschaften und Filialen in mindestens acht Bundesländern, vor allem in Niedersachsen und anderen norddeutschen Regionen. Ein Sprecher des Innenministeriums in Hannover sagte, die Federführung bei den Bußgeldverfahren habe Baden-Württemberg, da Lidl dort seinen Konzernsitz habe.
Quelle:dpa
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Die wollen freiwillig bezahlen? Dann dürfte der "Sumpf" noch viel größer sein, als offiziell bekannt![]()
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Eben, den wer zahlt schon Freiwillig wenn er nicht richtig dreck am Stecken hat und mit ein bisschen Bußgeld kommt man da doch viel schneller raus. Und es bleibt so einiges Unbekannt.
Schon schlimm was wir uns mit dem Essen etc. jeden Tag antun.
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Trotz Schulbesuchs können vier Millionen Deutsche nicht lesen
In Deutschland leben nach Schätzungen des Bundesverbandes für Alphabetisierung in Münster vier Millionen Menschen über 15 Jahre, die trotz Schulbesuchs nur so gut lesen können wie Erst- oder Zweitklässler.
„Ohne ausreichende Kenntnisse haben sie kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt“, sagt der Geschäftsführer des Verbandes, Peter Hubertus. Der Bundesverband macht alljährlich am 8. September, dem Weltalphabetisierungstag der UNESCO, mit Aktionen auf diese Problematik aufmerksam.
Die OP sprach mit einer 50-jährigen Frau aus Marburg, die trotz Schulbesuchs weder lesen noch schreiben konnte. Sie habe sich immer durchgemogelt, berichtet die Frau, die in einem Alphabetisierungs-Kurs der Volkshochschule das Lesen und Schreiben lernte.
Das trifft glaube ich auf manche unter uns zu!
Quelle: op-marburg.de
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