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Das kurze Glück der Raucher:
Qualmen bei Brezel und Dauerwurst
Zunächst schien alles klar nach dem Raucher-Urteil aus Karlsruhe. Doch nun rätseln die Kneipiers, was «zubereitete Speisen» sind. Dabei gibt es eine Definition, die nur wenig Spielraum lässt.
Womöglich zerbricht das kurze Glück der Raucher an einer kalten Frikadelle. Oder an einer aufgewärmten Bockwurst. Frikadelle und Wurst gehören zum kulinarischen Standard der deutschen «Eckkneipe», jener Institution, die es durch das Raucherurteil des Bundesverfassungsgerichts wieder zu Berühmtheit gebracht hat. Denn in der Eckkneipe darf seit Mittwoch, zumindest vorübergehend, wieder geraucht werden. Das heißt: Falls dort keine «zubereiteten Speisen» im Angebot sind.
An diesem Schlüsselbegriff entscheidet sich, ob eine Kneipe in den Genuss der Karlsruher Übergangsregelung kommt, die bis zum Erlass neuer Nichtraucherschutzgesetze gilt: Eine Kneipe mit Schankerlaubnis, in der keine zubereiteten Speisen verabreicht werden, kann vorerst wieder zur Raucherkneipe werden, wenn sie kleiner als 75 Quadratmeter ist, nur einen Raum hat und keine Jugendlichen reinlässt. Seither rätselt die Republik: Was genau ist eine «zubereitete Speise»? Und was nicht? Die Karlsruher Richter haben dazu nur wenige Worte verloren. Was sie auch nicht mussten, weil sie einen Fachbegriff aus dem Gaststättenrecht benutzt haben, der die Grenze zwischen Speise- und Schankwirtschaft markiert. Wer «zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht», braucht eine Konzession - und kann deshalb keine Raucherkneipe betreiben.
Kriterium: «Zum alsbaldigen Verzehr essfertig»
Die Zuversicht der Kneipenwirte, die am Mittwoch jubelnd den Karlsruher Spruch als Sieg feierten, dürfte nach einem Blick in die gaststättenrechtlichen Kommentare dahinschmelzen. «Kennzeichnend für die zubereitete Speise ist, dass sie zum alsbaldigen Verzehr essfertig gemacht ist», heißt es etwa im juristischen Kommentar von Richard Metzner. Kein Problem, würden die Wirte bis zu diesem Punkt sagen. Doch dann nennt Metzner knallharte Beispiele, die jegliche Raucherseligkeit zunichtemachen: heiße Würstchen, belegte Brote, sogar einfache Frischwurst - alles «zubereitete Speisen». Wer Metzner an dieser Stelle als irrelevante Mindermeinung abtun möchte - frei nach dam Grundsatz «Zwei Juristen, drei Meinungen» - wird bitter enttäuscht. Denn auch René Pöltls Kommentar zum Gaststättenrecht lässt der Raucherkneipen-Speisekarte kaum Spielraum: «Die Verabreichung von Suppen, die unter Verwendung von Instant- Pulver und heißem Wasser in Automaten hergestellt werden, ist Verabreichung von zubereiteten Speisen», heißt es dort unter Verweis auf ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Celle von 1984. Und das ausführliche Werk von Michel/Kienzle/Pauly ist fast noch kleinlicher: «Auch das Aufkrossen von Brötchen» könne unter den Begriff des Zubereitens fallen.
Es geht um die kalte Frikadelle
Julius Wagner, Rechtsanwalt und Referent beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kennt die juristischen Kommentare. Er weiß auch, dass danach die kalte Frikadelle, die anderswo Bulette oder Fleischpflanzerl heißt, für die Raucherkneipe tabu wäre - sogar, wenn sie fix und fertig vom Fleischer angeliefert wird. Doch ganz so streng, meint er, kann das Karlsruher Gericht nicht gemeint haben: «Wir stehen auf dem Standpunkt, dass die kalte, fertige Frikadelle abgegeben werden darf.» Denn die Dehoga glaubt, dass Karlsruhe sich gar nicht so eng am Gaststättenrecht orientieren wollte. Die Behördenpraxis sei ohnehin nicht so strikt. Außerdem: Bei neuen Konzessionen stelle sich das Problem nicht mehr, weil das Gaststättenrecht vergangenen Herbst liberalisiert worden sei. Doch auch dort hadert man beispielsweise noch mit der aufgewärmten Bockwurst - das «Thema Aufwärmung» werde noch diskutiert, sagt eine Sprecherin.
Was also bleibt den hungrigen Rauchern? Brezeln, Kekse, Brötchen, Konfitüre, Salzstangen und gebrannte Mandeln sind völlig unproblematisch. Und Obst, ungeschältes Obst, das geht auch. Und natürlich Konserven, das heißt: falls ihr Inhalt nicht entnommen und «zubereitet» wird. Als echter Leckerbissen darf auch geräucherte Dauerwurst angeboten werden. Allerdings nur pur, heißt es bei Michel/Kienzle/Pauly: «Mit Dauerwurst belegte Brote sind zubereitet
Speisen
Quelle.dpa




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die machen das noch so , dann bekommst als Raucher ein Schild um den Hals " Bin Raucher " und mußt dich immer verstecken wenn eine rauchen willst![]()





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Oh man, die spinnen doch, haben wir denn sonst keine Probleme in Deutschland![]()
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ich glaube das wissen die selber nicht Andy![]()




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jo genau , drauf gönne ich mir eine schöne Pall Mall jetzt![]()
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Ich habe garde erstmal durch meine Schusselogkeit ein dickes Brandloch in meine Hose gemachtIch racuhe fast immmer selbst gemachte Zigaretten, sind für mich billiger sonst rauche ich immer am loebsten WEST!




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Rauchen muss gelernt seinund am PC oder in der Wohnung rauche ich überhaupt nicht
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