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q.e.d.
Die rechtsstaatliche Grundordnung kann man nicht verwirken. Wie soll das bitte gehen? Der Staat gibt doch nicht seine Gesetze auf, dann wäre er ein Unrechtsstaat. Jede*r kann und darf sich auf unsere rechtsstaatliche Grundordnung berufen. Dazu kommt, dass die Menschenwürde und die Menschenrechte unveräußerlich sind. Auch und gerade für Terroristen. Manchmal müssen sie allerdings untereinander gegeneinander abgewogen werden. Dafür sind Gerichte da.(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Unveräußerlich ist ganz sicher das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, in dem Sinne, dass man nicht erschossen werden darf, weil man Sachen zerstört (Menschenleben >>> Sachbeschädigung) oder ihnen die Hand abgehackt wird.
Artikel 18 des GG.Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Man kann also - und die Menschen, die in Hamburg randaliert haben, haben das in Teilen - durchaus gewisse Rechte verwirken. Aber sicherlich nicht die rechtsstaatliche Grundordnung, welche dies regelt.
Natürlich hat das etwas mit einer Einschränkung des Demonstrationsrechts zu tun. Allerdings kann dies ja in einem legalen und rechtsstaatlichen Rahmen passieren und:
Letztlich geht es immer um die Frage der Verhältnismäßigkeit. Die Versammlungsfreiheit ist eines der wichtigsten Rechte, die man als Bürger hat, sie ist konstituierend für unsere Demokratie.
Rechtsanwalt über Polizeieinsatz: „Dolchstoß für das Grundgesetz“ - taz.de
Verhältnismäßigkeit und auch Nutzen, denn:
Zitat von RealHSVer
Oh ja, das hat die Polizei ja am Donnerstag zu Beginn gemacht und hatte damit großen Erfolg ... achne, die Härte war ja erst Auslöser für die Randale. Die Ansetzung des Verantwortlichen für den Polizeieinsatz beim G20-Gipfel hat man schon vorher kritisiert, da man genau das befürchtet hatte. Dieser ist für seine Harte, ich will sagen Überharte Gangart bekannt. Daran ist der Polizeieinsatz letztlich aber vollkommen gescheitert. Einerseits ist die Verhältnismäßigkeit bei dem ersten Einsatz und auch in den Tagen davor bei den Camps nicht gegeben - das wird vermutlich noch vor dem Bundesverfassungsgericht landen, wie der Einsatzleiter mit seinen Einsätzen es wohl fast schon gewohnt ist, dass sein Vorgehen im Nachhinein angefochten wird - und andererseits hat die Polizei ihr Ziel, ihr eigens gestecktes Ziel offensichtlich nicht erreicht. Dieses war gerade vor dem Hintergrund, dass die Randalierer bei einem Scheitern des Einsatzes als kleine Gruppen durch ganze Stadtteile ziehen und ihre Verwüstung dort hinterlassen würden, die erste Demo nicht eskalieren zu lassen, weil eine Minderheit von Vermummten sich unter die friedlichen Demonstrierenden gemischt hat. Auch zur Verhältnismäßigkeit und zum Vermummungsverbot gehört gesagt, dass die Polizei mit den Verantwortlichen der Demo vorher wohl abgesprochen hat, dass Kapuzen und Sonnenbrillen erlaubt sind, nicht aber Sturmmasken oder ähnliches. An diese Absprache hat sich die Polizei dann nicht gehalten, als sie sich gegen Versammlungsteilnehmer*innen gerichtet hat, die diese Auflage eingehalten haben. (Vgl. Frank Drieschner von und in der SZ)
Das Vorgehen der Polizei rechtfertigt aber natürlich in keinster Weise, die Ausschreitungen von der anderen Seite danach, die auf schärfste von mir verurteilt werden. Da kann ich aber auch nur dem zustimmen, worüber hier vorher schon ein Konsens bestand:
Außerdem hatten wir sehr sachliche und sinnvolle Diskussionen:
Ich frage mich also wirklich, wo du diese Befürworter siehst?
Bis du in diese Diskussion eingestiegen bist, basierte sie zwischen z.B. robby und Brokkoli doch auf einem gewissen Konsens.
Dann hast du auch von Politiker*innen gesprochen, welche die Randale befürwortet hätten. Auch da sehe ich jetzt bei den bekannten handelnden Personen niemanden. Ganz im Gegenteil, da besteht wieder ein grundsätzlicher Konsens. Beispielhaft:
Um auf das Thema sachliche Diskussion, wie ich sie zwischen robby und Brokkoli empfunden habe, zurückzukommen:
So soll es doch laufen. Man sieht auch dass es so laufen kann. Man sieht, dass hier durchaus andere Meinungen akzeptiert werden. Die Akzeptanz und jede sinnvolle Diskussion endet dann aber immer wieder, bei etlichen Inhalten und Threads mit Beiträgen, welche gewisse Grundwerte des Gesetzes und der Gesellschaft verlassen. Zu allem Überfluss sind das oftmals die selben Personen und darunter auch die Forenleitung. Ich glaube jede*r unterstützt den Aufruf nisoleys, dass wir gemeinsam daran arbeiten sollten, das Klima des Forums zu verbessern. Leider wird genau das nicht funktionieren, solange angesprochene Beiträge weiterhin (u.a. von der Forenleitung) kommen. Denn man sieht an diesem Beispiel in diesem Thread, dass ausgehend von Andys Beitrag es mit Teilnehmern endet, die danach nicht mehr an dieser Stelle an Diskussionen teilnehmen wollen, und mit einem Klima endet, das sich niemand wünscht. Die Schuld daran sehe ich ehrlich gesagt nicht bei robby, Brokkoli, Bayernfan, marc, Steve-O, Wolverine, Lukasira oder forza.
StarLeague B04 (4-3-3): Leno - Baines, Toprak, Tah, Carvajal - Weigl, Castro, Tolisso- Brandt, Fekir, Berardi
Ersatz: Mielitz, Wendell, Savic, Bender, Kampl, EMCM, Correa
Bayernfan (09.07.2017), Bayernfan96 (09.07.2017), Steve-0 (09.07.2017)
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