Zitat Zitat von robbynab Beitrag anzeigen
50+1 gilt auch für RBL
Da der Klub ein eingetragener Verein ist, tritt zudem die 50+1-Regel nicht in Kraft, da diese für ausgelöste Kapitalgesellschaften gilt.
Nicht wenn man es so macht

Zitat Zitat von Pascal126 Beitrag anzeigen
„Man verlangt von uns vor allem - und zwar schriftlich -, dass wir auf jedwedes Mitspracherecht im Verein verzichten. Das heißt im Klartext, dass wir zwar weiterhin Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe tätigen dürfen, aber gleichzeitig unseren eigenen Entmündigungsantrag unterschreiben sollen.“

Alleine schon wegen solchen Aussagen gehört Rattenball verboten.
Du gibts dein Geld wohl gern irgendwohin wo du in keiner Weise darüber verfügen darfst