Vorkaufsrecht = Wenn ich den Spieler nach der Leihe verkaufen will und ein Angebot eines anderen Vereines kriege muss ich dir Bescheid geben und du darfst ihn dann für die gebotene Summe selber verpflichten?
Wenn du ihn nach der Leihe nicht verpflichten willst, dann habe ich ein Vorrecht auf einen Transfer. Beispiel: Du willst Heintz nicht, Wolfsburg will ihn aber und ich auch. Dann dürfte ich als erstes mit dir verhandeln, die Summe können wir dann noch frei bestimmen.
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