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Ganz ehrlich, die haben einen an der WaffelAuch für einen ausschließlich beruflich genutzten Computer mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) heute entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt. Das Gericht ließ laut Mitteilung allerdings Revision gegen das Urteil zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Ein Rechtsanwalt hatte die Bezahlung der Gebühren verweigert und gegenüber der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) erklärt, in seiner Kanzlei werde ein internetfähiger Computer nur für berufliche Zwecke und nicht zum Rundfunkempfang genutzt. Daraufhin hatte die GEZ Gebühren mit Bescheid festgesetzt. Die dagegen erhobenen Widersprüche und die Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach waren erfolglos geblieben.
Anders als in Ansbach hatten zuvor die Verwaltungsgerichte in Koblenz, Münster, Wiesbaden, Berlin, München und Stuttgart zugunsten von Rundfunkteilnehmern entschieden, die sich geweigert hatten, GEZ-Gebühren für ihre beruflich genutzten Internet-PC zu entrichten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschied allerdings anders als die Vorinstanz und meinte, ein PC mit Internetzugang sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags und damit gebührenpflichtig.
Quelle: heise.de![]()
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Man sollte nur soviel zahlen, wie verlangt wird.
http://www.gez.de/index_ger.html
Als privater Haushalt oder WG muss man nur ein TV Gerät und ein Radio, sowie ein "neuartiges Rundfunkgerät" bezahlen, also eine Summe von 53,94 EUR im Quartal.
Wer weitere Geräte in einem Privathaushalt anmeldet ist selber schuld.
Firmen oder ähnliche öffentliche Betriebe müssen aber jedes genutzte Gerät anmelden.
Fazit: Ihr braucht euren PC nicht für eine GEZ Gebühr anmelden, den bezahlt man schon längst mit in der normalen Gebühr.
Peace.
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Das ist klar, aber hier geht es ja nicht um Privathaushalte, sondern um Firmen und da ist das Urteil schon mehr als fraglich. Ich zB höre weder Radio, noch schaue ich fern mit meinem Laptop und bei Firmen dürfte das noch unwahrscheinlicher sein.
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Naja, viele Firmen gestatten den privaten Umgang mit Firmencomputern.
Peace.
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Und, ich nutze meinen auch privat, das hat doch aber nichts mit Radio oder Fernsehn zu tun.
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Als privaten Umgang meinen viele aber nunmal auch den Konsum von Medien via Radio und TV, im Internet.
Peace.
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Ja, Spinner, die keine Ahnung haben. Der PC und selbst das Internet sind eigentlich nicht dafür erschaffen worden und somit kann man auch nicht jedem Benutzer unterstellen, das er es dafür nutzt.
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Das das Internet nicht dafür geschaffen worden ist, sollte klar sein. Nur wurde das Internet leider immer für andere Tätigkeiten auch genutzt.
Und im Moment ist das Internet die Verbindung zwischen allen Menschen mit den selben Hintergrund. Und sei es Information oder Unterhaltung, diese Lücke gibt es nichtmehr.
Peace.
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Was aber trotzdem Nichts mit Radio oder Fernsehen zu tun hat, oder kannst du dort ARD und ZDF schauen?
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Per DVB-T Stick, kann ich in Sachsen-Anhalt öffentlich rechtliche Sender schauen.
Sonst kann man auch über IPTV es schauen, hoher Bandbreite vorrausgesetzt.
Peace.
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