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Das Urteil umfasst "nur" die Vorkommnisse IM Stadion (Spruchbänder, Bierbecher und Laserpointer) und NICHT die "Randale" vor dem Stadion. Dazu kommen der Einsatz von Pyrotechnik in Mainz und Schmähgesänge in Hoffenheim. Quelle: dfb.de
#broughtbackschlummi
#broughtus20
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