Zitat Zitat von Viz-E Beitrag anzeigen
Will Deine Hoffnung ja nicht gänzlich zerstören ABER nach dem Gesetz muss er 21 Monate rein und danach könnte es zur Bewährung ausgesetzt werden
Will ja nichts sagen, aber selbst die Gerichtssprächerin hat diese Möglichkeit erwähnt....

Bewährung gibts meistens erst nach 2/3 der Strafe, aber bei offnen Vollzug (am Tag in der Arbeit, in der Nacht im Knast) wäre mir so eine Regelugn nicht bekannt...