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Ich verkneif mir nun mal nen Spruch, aber wieso kein 2. Staatsexamen? Und wieso beantwortest du nicht die Frage, wenn du doch in der Materie drin bist.
Ich rauch kein Jurist sein, ich bin alt genug um Erfahrungen gesammelt zu haben.
Erzähl mal wie du darauf kommst, dass es keinen Vorsatz im Strafrecht gibt?! Habe nochmal extra gegoogelt und natürlich ist die Inkaufnahme dass man jemanden verletzen KÖNNTE strafbar. Egal ob vorsätzlich oder fahrlässig.
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Habe das Urteil nicht im Detail gelesen, aber das was ich aus der Presse vernommen habe ist Folgendes: Er ist wegen schwerer Brandstiftung ohne mildernde Umstände verurteilt worden. Natürlich gibt es Vorsatz (z.B. vorsätzliche Tötung oder Körperverletzung) aber das hat nix mit "Versuch" zu tun. Beide Wörter fangen zwar mit dem 23. Buchstaben des deutschen Alphabets an aber haben wenig miteinander zu tun. Du kannst jemanden doch nicht wegen hypotetischen Dingen verurteilen. Er hat sein Haus angezündet, niemand sonst verletzt und das auch nicht vorgehabt. Alt und Weise trifft nicht auf jeden zu
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Lies noch einmal was ich geschrieben habe.
Kann man nur hoffen, dass niemand jemals wirklich auf eine Rechtsberatung bei dir angewiesen ist.
Ich muss es nicht einmal versuchen, sondern nur durch mein vorsätzliches oder FAHRLÄSSIGES handeln schuldhaft sein um strafbar gemacht zu werden.
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Starkes Argument! Überzeugend!
Und trotzdem bleibt der Versuch (was nix anderes als Vorsatz ist, bei Breno wäre es fahrlässig) jemanden zu schaden strafbar.
Oder in welchem Land lebst du?
Wäre ja noch schöner, wenn jemand nach einem vergurkten Terroranschlag nicht strafbar gemacht werden kann, weil ist ja niemanden was passiert.
Krass, dass ernsthaft sowas von einem "Juristen" kommt.
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Holsten wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten bzw. die Finger von der Tastatur lassen... (gilt mal allgemein)
Breno wurde sicher nicht verurteilt weil es ja, evtl. möglicherweise passieren hätte können, dass andere Häuser Feuer fangen...
In bestimmten Situationen gibt es die Möglichkeit wegen einem Versuch bestraft zu werden, z.B. bei Versuchtem Mord oder Raub, dabei muss aber eine unmitelbarer Wille vorliegen, z.B. Wenn ich die Waffe auf einen richte oder bereits mich an der Tür zu Gange mache mit Werkzeug (so hab ichs zumindestens im Kopf, Viz-E kannst gerne korrigieren) Aber wenn ich mein Haus anzünde, wer ich nicht verureilt weil ein anderes Haus in 10 - 20 Meter Entfernung auch brennen könnte...
Geändert von Bayernfan (21.08.2013 um 18:37 Uhr)
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Sag mal lest ihr total ohne Zusammenhänge?
Wo habe ich geschrieben, dass Breno wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung oder ähnlichem verurteilt wurde?
LESEN!!!
Jemand hat geschrieben, "er hat ja niemanden verletzt" darauf hin habe ich geschrieben "Zum Glück muss auch niemand erst verletzt werden um strafrechtlich verfolgt zu werden".
Und dann kam "nö, der versuch ist nicht strafbar" - von einem juristen![]()
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sag mal kennst du zufälligerweise einen JackDanieles aus dem Amazon-Forum oder einen UliHoeneß, KingJames oder ähnliches aus diesem Forum, du erinnerst mich ziemlich stark an eine dieser Personen....
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Noch besser, er wurde sogar wegen der Gefährung von Menschenleben verknackt!!!
Er wurde wegen schwerer Brandstiftung verurteilt nach §306 a .Kann man überall nachlesen. Und in besagten heisst es:
Soviel dazu.(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in § 306 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 bezeichnete Sache in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört und dadurch einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt.
Aber auch egal, darauf wollte ich gar nicht hinaus.
Es ging mir einzig und allein darum, dass natürlich der Versuch, egal ob vorsätzlich oder fahrlässig, jemanden zu schaden, strafbar ist.
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