Im Endeffekt kann er ja nichts machen weil du bei einem privatverkauf keine Garantie hast....steht ja bei allen ebayauktionen dabei...wenn ich mir ein auto kauf und das ist dann am nächsten tag kaputt kann ich es auch nicht hinterbringen wenn ich es privat kaufe....das ist das risiko an privatanbietern...
die frage ist nur wenn es wirklich zu rechtlichen schritten kommt, wer die beweislast hat....das heißt: musst du beweisen dass die x-box einwandfrei war als du sie versendet hast, oder muss er beweisen dass sie schon im vorhinein kaputt war...könnte ja durch den trasnport oder weiß gott was passiert sein...