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Gut, dann verstehe ich entweder das Prinzip des Vorkaufrechtes falsch oder diesen Absatz im Kicker nicht:
Vorkaufsrecht bedeutet doch, dass wenn Rom ihn abgeben will Bayer das erste Angebot macht bzw. wenn ein anderer Verein Jedvaj der Roma für x Millionen Euro abkaufen dürfte, Bayer vor diesem Transfer entscheiden darf, den Spieler für die gleich Summe mit Priorität zu erhalten. Wie und in welcher Form sollte Rom dann diesem Recht "kontern" können?Zitat von http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/606003/artikel_perfekt-bayer-leiht-jedvaj-vom-as-rom-aus.html#omsearchresult
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