Gut, dann verstehe ich entweder das Prinzip des Vorkaufrechtes falsch oder diesen Absatz im Kicker nicht:

Zitat Zitat von http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/606003/artikel_perfekt-bayer-leiht-jedvaj-vom-as-rom-aus.html#omsearchresult
Bayer ist dennoch überzeugt vom Potenzial Jedvajs. Davon zeugt auch das Vorkaufsrecht, das sich Leverkusen im Anschluss an die Leihfrist gesichert hat. Nach kicker-Informationen kann die Roma aber binnen einer Woche ab Kauf dieses kontern. Am Tiber steht Jedvaj noch bis 2017 unter Vertrag.
Vorkaufsrecht bedeutet doch, dass wenn Rom ihn abgeben will Bayer das erste Angebot macht bzw. wenn ein anderer Verein Jedvaj der Roma für x Millionen Euro abkaufen dürfte, Bayer vor diesem Transfer entscheiden darf, den Spieler für die gleich Summe mit Priorität zu erhalten. Wie und in welcher Form sollte Rom dann diesem Recht "kontern" können?