Zitat:
Im Osmanischen Reich setzte die Regierung für jede Provinz einen Mufti ein. Die Institution des Großmuftis auf der Spitze der Hierarchie von Ratgebern spielte hier eine wichtige Rolle. Mit dem Titel Şeyh ül-Islam stellte der Mufti bis 1924 die höchste religiös-rechtliche Autorität im Reich dar. In einigen modernen Staaten, deren Staatsreligion der Islam ist, die aber weitgehend säkularisiert sind, besteht das Mufti-Amt weiterhin; die Großmuftis (Mufti der Republik; Mufti des Königreiches von … usw.) werden von der Regierung – Staatsoberhaupt bzw. König – ernannt und sind für die Führung des obersten religiösen Amtes im Land (Dar al-ifta') verantwortlich.