Zitat von
Andy
wenn man es so schreibt, ergibt sich rechtlich keine Beleidigung, da selbst der Verfassungsschutz solche Islamisten, die sich in die Flüchtlingsströme geschmuggelt, eingeschlichen haben, problematisch sieht, gerade in Zusammenhang mit Terrorismus...
aber selbst wenn man schreibt: "islamistische Flüchtlinge", so wäre das wohl eher im Zusammenhang nur bedingt richtig, da ja formell solche Islamisten gar keine Flüchtlinge darstellen...
egal, wie man es nun auffasst, es stellt zumindest keine Beleidigung dar...