AW: Kurze Fragen- kurze Antworten (SL FAQ)
Wie verhält es sich bei einer Ausberufung zur Leihe, bei dem im RL eine Leihgebühr festgelegt worden ist? Bekomme ich als ausberufener Verein die Leihgebühr?
Habe den Fall aktuell gleich zweimal bei Töre und Aboubakar.
AW: Kurze Fragen- kurze Antworten (SL FAQ)
Zitat:
Zitat von
Gandalf
Wie verhält es sich bei einer Ausberufung zur Leihe, bei dem im RL eine Leihgebühr festgelegt worden ist? Bekomme ich als ausberufener Verein die Leihgebühr?
Habe den Fall aktuell gleich zweimal bei Töre und Aboubakar.
Ja klar, die bekommst du, allerdings sind das dann RL leihen und falls irgendwo eine KO gezogen wird, liegt es nicht in deiner Hand, dies abzulehnen.
AW: Kurze Fragen- kurze Antworten (SL FAQ)
Zitat:
Zitat von
Piquenbauer
Ja klar, die bekommst du, allerdings sind das dann RL leihen und falls irgendwo eine KO gezogen wird, liegt es nicht in deiner Hand, dies abzulehnen.
Hab ich mir gedacht. Also wenn ich nun Aboubakar per Leihe (LG: 3Mio.) an Besiktas ausberufe und Besiktas dann die vereinbarte KO (zb. 10 Mio.) zieht, kann ich mich in dem Augenblick nicht
dagegen endscheiden.
AW: Kurze Fragen- kurze Antworten (SL FAQ)
Zitat:
Zitat von
Gandalf
Hab ich mir gedacht. Also wenn ich nun Aboubakar per Leihe (LG: 3Mio.) an Besiktas ausberufe und Besiktas dann die vereinbarte KO (zb. 10 Mio.) zieht, kann ich mich in dem Augenblick nicht dagegen endscheiden.
Bin mir recht sicher, dass es sich so verhält, aber marc kann das ja später nochmal bestätigen/richtigstellen.
AW: Kurze Fragen- kurze Antworten (SL FAQ)
Ich war bisher immer der Meinung, man kann die KO seperat entscheiden, bei Budimir hatten wir in dieser Saison doch soweit ich weiß auch diesen Fall schon mal ;)
AW: Kurze Fragen- kurze Antworten (SL FAQ)
Zitat:
Zitat von
Bayernfan96
Ich war bisher immer der Meinung, man kann die KO seperat entscheiden, bei Budimir hatten wir in dieser Saison doch soweit ich weiß auch diesen Fall schon mal ;)
Zitat:
Zitat von
marc
Jo richtig. Du musst die KO Ziehung nicht übernehmen und kannst ihn dann für die 1,8 ganz normal ausberufen.
Und ja so wie ihr es geschrieben habt stimmt es bei den Spielern ins Ausland. Man hat 3 Möglichkeiten einen Spieler zu verkaufen. Nutzt man im Sommer alle 3, hat man im Winter nur noch 1 statt 2.
Tatsache, wäre jetzt zwar nicht die Regelauslegung, die ich mir ausdenken würde, aber so ists hier anscheinend bisher gelaufen.
AW: Kurze Fragen- kurze Antworten (SL FAQ)
Zitat:
Zitat von
Bayernfan96
Ich war bisher immer der Meinung, man kann die KO seperat entscheiden, bei Budimir hatten wir in dieser Saison doch soweit ich weiß auch diesen Fall schon mal ;)
Nicht ganz. Budimir hatte ja nicht ich verliehen, sondern er stand schon gar nicht im Kader als ich Pauli übernommen habe, falls das einen Unterschied machen sollte.
Edit: Ich habe folgende Frage. Hab Anfang August in der Auslandsrunde Pontus Jansson vorgeschlagen, aber mangelnder Finanzen ihn erstmal nicht einberufen. Nun wurde er RL an Leeds verliehen, könnte ich ihn nun trotzdem holen?
AW: Kurze Fragen- kurze Antworten (SL FAQ)
Normal nicht da er ja in dem Transferfenster gewechselt ist.
AW: Kurze Fragen- kurze Antworten (SL FAQ)
Bei Leihen mit KO war es bislang tatsächlich so, dass man NICHT an die Kaufoption gebunden ist, sondern den Spieler noch einmal separat für die gezogene KO ausberufen musste/konnte.
Jansson geht jetzt nicht mehr, da die festgelegten Preise innerhalb von 7 Tagen akzeptiert werden müssen. Da macht es keinen Unterschied, ob er RL verliehen ist oder nicht.
AW: Kurze Fragen- kurze Antworten (SL FAQ)
Kann ich die KO eines Leihspielers im kommenden Sommer auch ziehen, wenn ich ihn nicht zur Leihe jetzt einberufe, oder geht das nicht? (wegen Strandberg Leihe von Krasnodar)